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Kühlke und NordhornRechtsanwälte · Verkehrsunfall

Unfallschaden

Ihre Ansprüche nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall

Ein Unfallschaden besteht aus einem guten Dutzend einzelner Positionen. Die gegnerische Versicherung reguliert die, die gefordert werden — nicht die, die zustehen. Hier finden Sie jede einzelne erklärt.

Reparaturkosten

Sie bestimmen, wo repariert wird — nicht die gegnerische Versicherung. Und das Risiko einer überteuerten Werkstattrechnung tragen Sie nicht.

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Totalschaden

Wirtschaftlicher Totalschaden heißt nicht Schrott. Er heißt: Die Versicherung rechnet anders ab — und dabei entstehen die meisten Fehler.

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Die 130-%-Grenze

Sie hängen an Ihrem Auto? Dann dürfen Sie es auch dann reparieren lassen, wenn es sich rein rechnerisch nicht mehr lohnt — bis zu 30 % über dem Fahrzeugwert.

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Weiternutzung nach Totalschaden

Sie behalten Ihr Fahrzeug nach einem Totalschaden? Dann steht Ihnen oft mehr zu, als die Versicherung zunächst gezahlt hat — sechs Monate später.

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Fiktive Abrechnung

Sie müssen nicht reparieren lassen. Sie können sich den Schaden auch auf Gutachtenbasis auszahlen lassen — und selbst entscheiden, was Sie damit tun.

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Wertminderung

Auch perfekt repariert ist Ihr Auto als Unfallwagen weniger wert. Diese Differenz ist ein eigener Schadensposten — und wird häufig gar nicht erst geltend gemacht.

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Nutzungsausfall

Kein Mietwagen genommen? Dann steht Ihnen für jeden Tag ohne Fahrzeug eine Entschädigung zu — Geld, das viele Geschädigte einfach liegen lassen.

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Mietwagenkosten

Ein Mietwagen steht Ihnen zu — aber der Tarif, den die Autovermietung Ihnen anbietet, ist nicht automatisch der, den die Versicherung erstattet.

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Restwert

Verkaufen Sie Ihr Unfallfahrzeug nicht, bevor wir darauf geschaut haben. Ein zu hoch angesetzter Restwert kostet Sie unmittelbar bares Geld.

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Sachverständigenkosten

Sie dürfen einen eigenen Gutachter beauftragen — und Sie sollten es tun. Der Prüfbericht der gegnerischen Versicherung ist kein Gutachten.

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Weitere Schadenspositionen

Abschleppen, Standkosten, An- und Abmeldung, Auslagenpauschale: einzeln kleine Beträge, zusammen schnell ein vierstelliger Posten.

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Haftungsquote und Mithaftung

Nicht jeder Unfall ist zu 100 Prozent geklärt. Wie die Quote ausfällt, entscheidet über jeden einzelnen Euro Ihrer Abrechnung.

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Schmerzensgeld und Personenschaden

Wenn Sie verletzt wurden, geht es um mehr als das Auto: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und Haushaltsführungsschaden.

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Anwaltskosten

Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung unsere Gebühren. Für Sie entstehen keine Kosten.

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Ihre Position ist nicht dabei?

Kein Unfall gleicht dem anderen. Rufen Sie an — wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall in Betracht kommt.

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Die Darstellungen auf diesen Seiten geben die Rechtslage allgemein wieder und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe Ihnen einzelne Positionen zustehen, hängt von den konkreten Umständen Ihres Unfalls ab.

Lassen Sie Ihren Fall prüfen.

Eine erste Einschätzung kostet Sie nichts. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung unsere Gebühren.