Verkehrsunfall · Schadensregulierung · Hannover
Unverschuldet in einen Unfall geraten?Wir holen heraus, was Ihnen wirklich zusteht.
Die gegnerische Versicherung reguliert nicht, was richtig ist — sie reguliert, was Sie fordern. Wir prüfen jede einzelne Schadensposition, setzen sie durch und lassen keine liegen.
- Kostenlose Ersteinschätzung — meist noch am selben Werktag
- Bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite unsere Gebühren
- Vollständige Positionsprüfung statt Pauschalabrechnung
- Fristen wie die Sechs-Monats-Weiternutzung überwachen wir aktiv
Unfall in zwei Minuten melden
So läuft es ab
Drei Schritte — den Rest übernehmen wir
- 01
Unfall melden
Über das Formular oder telefonisch. Wir prüfen die Haftungslage und sagen Ihnen sofort, wie wir den Fall einschätzen.
- 02
Vollmacht erteilen
Online mit dem Finger unterschrieben, in unter einer Minute. Ab diesem Moment läuft die gesamte Korrespondenz über uns.
- 03
Wir regulieren
Gutachten, Anspruchsschreiben, Fristen, Mahnung, notfalls Klage. Sie bekommen Ihr Geld, wir kümmern uns um den Streit.
Ihre Ansprüche
Was Ihnen nach einem Unfall zusteht
Jede vergessene Position ist bares Geld. Wir arbeiten jeden Fall entlang einer festen Liste durch — hier finden Sie, worum es dabei geht.
Reparaturkosten
Sie bestimmen, wo repariert wird — nicht die gegnerische Versicherung. Und das Risiko einer überteuerten Werkstattrechnung tragen Sie nicht.
Mehr dazu →Totalschaden
Wirtschaftlicher Totalschaden heißt nicht Schrott. Er heißt: Die Versicherung rechnet anders ab — und dabei entstehen die meisten Fehler.
Mehr dazu →Die 130-%-Grenze
Sie hängen an Ihrem Auto? Dann dürfen Sie es auch dann reparieren lassen, wenn es sich rein rechnerisch nicht mehr lohnt — bis zu 30 % über dem Fahrzeugwert.
Mehr dazu →Weiternutzung nach Totalschaden
Sie behalten Ihr Fahrzeug nach einem Totalschaden? Dann steht Ihnen oft mehr zu, als die Versicherung zunächst gezahlt hat — sechs Monate später.
Mehr dazu →Fiktive Abrechnung
Sie müssen nicht reparieren lassen. Sie können sich den Schaden auch auf Gutachtenbasis auszahlen lassen — und selbst entscheiden, was Sie damit tun.
Mehr dazu →Wertminderung
Auch perfekt repariert ist Ihr Auto als Unfallwagen weniger wert. Diese Differenz ist ein eigener Schadensposten — und wird häufig gar nicht erst geltend gemacht.
Mehr dazu →Nutzungsausfall
Kein Mietwagen genommen? Dann steht Ihnen für jeden Tag ohne Fahrzeug eine Entschädigung zu — Geld, das viele Geschädigte einfach liegen lassen.
Mehr dazu →Mietwagenkosten
Ein Mietwagen steht Ihnen zu — aber der Tarif, den die Autovermietung Ihnen anbietet, ist nicht automatisch der, den die Versicherung erstattet.
Mehr dazu →Restwert
Verkaufen Sie Ihr Unfallfahrzeug nicht, bevor wir darauf geschaut haben. Ein zu hoch angesetzter Restwert kostet Sie unmittelbar bares Geld.
Mehr dazu →Sachverständigenkosten
Sie dürfen einen eigenen Gutachter beauftragen — und Sie sollten es tun. Der Prüfbericht der gegnerischen Versicherung ist kein Gutachten.
Mehr dazu →Weitere Schadenspositionen
Abschleppen, Standkosten, An- und Abmeldung, Auslagenpauschale: einzeln kleine Beträge, zusammen schnell ein vierstelliger Posten.
Mehr dazu →Haftungsquote und Mithaftung
Nicht jeder Unfall ist zu 100 Prozent geklärt. Wie die Quote ausfällt, entscheidet über jeden einzelnen Euro Ihrer Abrechnung.
Mehr dazu →Schmerzensgeld und Personenschaden
Wenn Sie verletzt wurden, geht es um mehr als das Auto: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und Haushaltsführungsschaden.
Mehr dazu →Anwaltskosten
Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung unsere Gebühren. Für Sie entstehen keine Kosten.
Mehr dazu →Ihre Position ist nicht dabei?
Kein Unfall gleicht dem anderen. Rufen Sie an — wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall in Betracht kommt.
0511 98474747Unser Ansatz
Spezialisiert statt nebenbei
Unfallregulierung ist Massengeschäft — auf Seiten der Versicherer. Dort arbeiten Sachbearbeiter mit Kürzungsroutinen, Prüfberichten und Kalkulationsprogrammen, und zwar jeden Tag. Wer dem gelegentlich und ohne Spezialisierung begegnet, verliert Positionen, die schlicht niemand angesprochen hat.
Wir behandeln Unfallschäden nicht nebenbei. Wir kennen die wiederkehrenden Kürzungsmuster der einzelnen Versicherer, wissen, welche davon sich lohnen anzugreifen, und führen zu jedem Fall eine vollständige Positionsprüfung durch.
Und wir überwachen die Fristen, an denen die meisten Ansprüche still verfallen — allen voran die Sechs-Monats-Frist bei Weiternutzung nach Totalschaden.
Was Sie nach dem Unfall tun sollten
- Unfallstelle sichern, bei Verletzten oder unklarer Lage die Polizei rufen.
- Fotos machen: Endstellung der Fahrzeuge, Schäden, Kennzeichen, Umfeld.
- Daten des Unfallgegners und mögliche Zeugen notieren.
- Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben — auch nicht „zur Vereinfachung“.
- Keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.
- Das beschädigte Fahrzeug nicht verkaufen, bevor der Restwert geprüft ist.
- Uns einschalten, bevor Sie mit der Versicherung sprechen.
Lassen Sie Ihren Fall prüfen.
Eine erste Einschätzung kostet Sie nichts. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung unsere Gebühren.