Der Anspruch
Die ständige Verfügbarkeit eines Fahrzeugs hat einen eigenen Vermögenswert. Fällt sie unfallbedingt weg, ist das ein ersatzfähiger Schaden — unabhängig davon, ob Sie sich einen Mietwagen genommen haben.
Nutzungsausfall und Mietwagen schließen sich allerdings gegenseitig aus. Für denselben Zeitraum gibt es entweder das eine oder das andere.
Voraussetzungen
Zwei Punkte müssen erfüllt sein, und beide werden von Versicherern geprüft:
- Nutzungswille — Sie hätten das Fahrzeug in dieser Zeit auch tatsächlich genutzt.
- Nutzungsmöglichkeit — Sie hätten es nutzen können; wer unfallbedingt im Krankenhaus liegt, hat für diesen Zeitraum keinen Anspruch.
Höhe und Dauer
Die Tagessätze richten sich nach der Fahrzeugklasse und werden der Tabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch entnommen, die jährlich fortgeschrieben wird. Die Spanne reicht je nach Gruppe von rund 23 Euro bis über 175 Euro pro Tag. Bei älteren Fahrzeugen erfolgt in der Praxis häufig eine Herabstufung um eine oder zwei Gruppen.
Die ersatzfähige Dauer bemisst sich nach der Reparaturdauer laut Gutachten zuzüglich der Zeit für Beauftragung und Abholung. Beim Totalschaden ist die Wiederbeschaffungsdauer maßgeblich, zuzüglich einer Überlegungsfrist von üblicherweise etwa zwei Wochen. Verzögert die Versicherung die Regulierung und können Sie die Ersatzbeschaffung deshalb nicht finanzieren, kann sich der Zeitraum erheblich verlängern.
Dieser Beitrag gibt die Rechtslage allgemein wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Ob und in welcher Höhe Ihnen Ansprüche zustehen, hängt von den konkreten Umständen Ihres Unfalls ab.